Dr. Carmen Fritz ist Allgäu Digital Expertin für Urheber- und Medienrecht.
Rechtsanwältin Dr. Carmen Fritz ist seit 2012 selbstständige Anwältin in Kempten. Ihre Kanzlei hat sich spezialisiert auf Geistiges Eigentum, Digitales und Medien. Bereits neben dem Referendariat promovierte sie im Bereich internationales Datenschutzrecht. Neben einem Master im Medienrecht wurden ihr zwischenzeitlich von der Rechtsanwaltskammer die Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Informationstechnologie verliehen. Carmen Fritz berät vorwiegend Startups sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Urheber- und Medienrecht ist sicher eines der Schmerzthemen online, wie behält man als Unternehmen den Überblick?
Als Unternehmen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Man kann dies teilweise lediglich durch Lektüre entsprechender gut recherchierter Artikel in Zeitungen. Hat man sich darüber Erstinformationen besorgt – und ich sage bewusst „Erstinformationen“ – sollte man sich fachlich beraten lassen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und konkrete Handlungsempfehlungen einholen zu können. Nicht zu empfehlen ist die eigene Recherche im Internet, da hier nach meiner Erfahrung Informationen verbreitet werden, die ein völlig falsches Bild vermitteln. Nehmen wir z.B. die Frage der Einwilligung in Bildnisse, welche besonders im letzten Jahr weit diskutiert war. Im Internet wurden völlig unzureichende und teilweise falsche Informationen verbreitet, die zu massiven Problemen geführt hätten, wenn die Unternehmen diese so umgesetzt hätten.
Wie sieht das Urheber- und Medienrecht der Zukunft in Zeiten von Social Media, Mashups, Memes und Sharing Economy aus?
Das Problem ist, dass die Möglichkeiten der Medien von den Unternehmen berechtigterweise stark genutzt werden und sich ein immer schnellerer Wandel abzeichnet. Oftmals kann sich das Urheber- und Medienrecht diesem Wandel gar nicht so schnell anpassen. Letztlich läuft es daher darauf hinaus, dass auf den Grundgedanken und die Regelungen des bestehenden Rechts zurückgegriffen werden muss und Rechtsfortbildung in Bezug auf die speziellen Mediensachverhalte durch die Gerichte erfolgt. Der Gesetzgeber orientiert sich dann oftmals an der Rechtsprechung. Genannt sei hier bspw. die Haftung für offenes WLAN. In einem von mir mit bearbeiteten Fall haben wir eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs herbeigeführt, die dann durch den deutschen Gesetzgeber aufgegriffen wurde. Beim Thema Influencer-Marketing oder Sharing Economy hingegen hat der Gesetzgeber noch gar keine Spezialregelungen getroffen. Hier wird die Entscheidung daher vorerst weiterhin bei den Gerichten liegen, welche auf die allgemeinen Normen des Wettbewerbsrechts etc. zugreifen.
Sie sind einige der wenigen Fachanwälte im Bereich Urheber- und Medienrecht im Allgäu, welchen Klienten können Sie helfen?
Ich arbeite überwiegend mit Startups und klein- und mittelständigen Unternehmen, denn die Regelungen im Urheber- und Medienrecht treffen in erster Linie die Unternehmer. Da ich zudem auch im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht tätig bin, kann ich Schnittstellen zwischen den Rechtsgebieten und ineinandergreifende Probleme genau identifizieren und Unternehmer zielgerichtet über das Urheber- und Medienrecht hinaus beraten. Beispiele hierfür sind die letztes Jahr viel diskutierte DSGVO, das vor kurzem in Kraft getretene Geheimnisschutzgesetz sowie die noch ausstehende ePrivacy-Verordnung. Das Ziel unserer Kanzlei ist es, den Unternehmer persönlich, lösungsorientiert und spezialisiert zu beraten.
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Kanzlei Dr. Fritz
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