Dr. Erik Ehmann ist Allgäu Digital Experte für Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht und Arbeitsrecht.
Dr. Erik Ehmann ist Partner der Ehmann & Ehmann Rechtsanwaltsgesellschaft in Kempten und berät im Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht und Arbeitsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Startup-Gründern und Investoren. Bis Ende 2016 war Erik Ehmann Partner einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei. Er promovierte in München zum Dr. iur. und studierte internationales Wirtschaftsrecht in Berkeley/Kalifornien (LL.M.). Er ist Autor eines Kommentars zum Aktiengesetz und des Abschnitts zur Managerhaftung im Handbuch Corporate Litigation. An der Hochschule Kempten unterrichtet er Gesellschaftsrecht und internationales Recht.
Welche Fallstricke lauern im Bereich Gesellschaftsrecht auf junge Unternehmen?
Im Gesellschaftsrecht steckt der Teufel im Detail. Irreparables passiert selten, aber wenn Fehler im Zuge eine Due Diligence entdeckt werden, kann das schon zu Schwierigkeiten oder Preisabschlägen führen. Grundsätzlich sollten gerade am Anfang überkomplizierte Konstruktionen vermieden und die üblichen Wege beschritten werden, insbesondere sollten Investitionen direkt ins Eigenkapital erfolgen oder mit (Wandel-)Darlehen gearbeitet werden. Handgestrickte Sonderwege (stille Gesellschaften u.ä.) erschweren Anschlussfinanzierungen. Weniger ein gesellschaftsrechtliches Problem, aber besonders wichtig ist eine zukunftsträchtige Anteilsverteilung. Anteile müssen im ganz Wesentlichen in der Hand der operativ tätigen Gründer sein, ansonsten wird es kein Anschlussinvestment geben.
Gibt es für digitale Startups eine empfehlenswerte Rechtsform, würden Sie auch internationale Rechtsformen in Betracht ziehen?
Wenn man in Deutschland startet, ist die GmbH die richtige Rechtsform. Steht man ganz am Anfang, kann auch die UG (haftungsbeschränkt) eine Idee sein, das ist eine Art Mini-GmbH, die sehr einfach in eine "richtige" GmbH umgewandelt werden kann, wenn erheblichere Umsätze kommen. Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co. KGs) sind im Startup-Bereich weniger geeignet, da typische Venture Capital Investoren in solche Gesellschaften in der Regel aus Prinzip nicht investieren. Die Aktiengesellschaft ist für den Anfang in der Regel zu kompliziert in der Handhabung und zu kostenintensiv. Internationale Rechtsformen sollten keine Rolle spielen, wenn in Deutschland gegründet und gearbeitet wird, insbesondere der Trend zur englischen Limited ist schon seit langem erledigt, dies gilt im Zusammenhang mit dem Brexit nun erst recht.
Mit welchen rechtlichen Herausforderungen können sich Unternehmen an Sie wenden?
Ich berate im gesamten privaten Wirtschaftsrecht, vor allem im Gesellschaftsrecht sowie im Vertriebs- und Vertragsrecht, im Arbeitsrecht und bei Streitigkeiten vor Gerichten und Schiedsgerichten.
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Dr. Erik Ehmann
Ehmann & Ehmann Rechtsanwälte Rechtsanwälte PartG mbB
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