Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen

Wir beabsichtigen im Rahmen unserer Veranstaltungen Fotos, Filme, Tonaufzeichnungen etc. anfertigen zu lassen. Diese Aufzeichnungen sollen zum Zwecke der Repräsentation sowie im Rahmen diverser Marketingmaßnahmen, (Presse-)Berichterstattung, zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen und zur Außendarstellung sowohl in Printmedien (Zeitungen, Flyer, Plakate etc.) als auch in elektronischen Medien (Social Media, Webseiten etc.) abgedruckt, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Die Veröffentlichung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme für die vorgenannten Zwecke auch an folgende Empfänger weitergegeben werden: Zeitungsverlage, sonstige Medienunternehmen, Produktionsfirmen, Hersteller der Aufzeichnungen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie mit Betreten des Veranstaltungsgeländes mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden sind und dass Sie bestätigen, dass Sie hieraus keine Rechte ableiten. 

Hinweis zu den Rechten: Bildnisse dürfen gemäß §22KunstUrhG nur mit Einwilligung des Abgebildeten, bzw. seiner gesetzlichen Vertreter, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Bildern/Tonaufnahmen und Namen handelt es sich ferner um personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es ist daher grundsätzlich die Einwilligung des Abgebildeten zur Abbildung/Aufzeichnung seiner Person bzw. zur Nennung seines Namens erforderlich. Diese Einwilligung ist freiwillig. Die Datenerhebung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Wird sie nicht erteilt, entstehen keine Nachteile.

Widerruflichkeit: Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei einem Widerruf die bereits gedruckten Presseerzeugnisse bzw. Druckerzeugnisse weiter verwendet werden können bis zu einer Neuauflage der Erzeugnisse, da in diesem Fall die Interessen an der Weiterverwendung grundsätzlich überwiegen. Im Internet wird eine Lösung umgehend vorgenommen, soweit die Entfernung unseren Verfügungsmöglichkeiten unterliegt. Bei Veröffentlichung eines Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss.