Gunzesrieder Tal mit Bäumen und Bergen in der goldenen Sonne
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Allgäu GmbH, Erika Dürr

Unser Umgang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Das Allgäu ist Lebens-, Natur-, Wirtschafts- und Urlaubsraum zugleich. Wie wir mit diesem Raum umgehen, berührt Menschen, Unternehmen, Kommunen und Gäste. Die Markenwerte ehrenwert, friedlich, heilsam und originell geben unserer Arbeit dabei Orientierung. Verantwortung verstehen wir als dauerhafte Aufgabe. Deshalb verzichtet die Allgäu GmbH auf pauschale Umweltversprechen. Aussagen zu Klima, Umwelt oder sozialen Aspekten sollen konkret benennen, worauf sie sich beziehen und wodurch sie belegt werden können.

    Diese Seite erläutert, wie wir entsprechende Aussagen auf unseren Portalen einordnen, welche Anforderungen für zugelieferte Inhalte gelten und wie die Allgäu GmbH selbst vorgeht. Sie erklärt außerdem, was das Markenzeichen „Allgäu“ leistet – und was es nicht bestätigt.

    Die Hinweise gelten für die Online-Angebote der Allgäu GmbH auf allgaeu.de und b2b.allgaeu.de sowie für die zugehörigen Social-Media-Kanäle.

     

    Herkunft, Qualität und Haltung – kein Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel

    Das Markenzeichen „Allgäu“ macht sichtbar, was diese Region auszeichnet: Herkunft, Verlässlichkeit und Verantwortung. Unternehmen und Organisationen, die es nutzen, erfüllen definierte Kriterien der Allgäu GmbH. Dazu gehören ihre regionale Verankerung, ihre Unternehmenskultur und die Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellen wir klar:

    • Was das Markenzeichen „Allgäu“ ist: Das Markenzeichen ist ein regionales Herkunfts- und Qualitätszeichen. Es macht sichtbar, welche Unternehmen und Organisationen Teil des Markennetzwerks sind und sich mit dem Allgäu als Lebens- und Wirtschaftsraum verbunden fühlen.
    • Was das Markenzeichen „Allgäu“ NICHT ist: Das Markenzeichen ist kein Umweltzeichen und kein Nachhaltigkeitslabel. Es ist nicht mit einem unabhängigen Prüfsiegel gleichzusetzen und ersetzt keine Umwelt-, Klima- oder Sozialzertifizierung.
    • Die Nutzung des Markenzeichens bestätigt daher keine pauschalen Umweltvorteile eines Unternehmens, eines Produkts oder eines touristischen Angebots. Auch regionale Herkunft, handwerkliche Qualität oder Tradition sind für sich genommen kein Nachweis für eine bestimmte Umweltleistung.

    Wer mit konkreten Vorteilen für Umwelt, Klima oder Gesellschaft wirbt, muss diese Aussage gesondert erläutern und nachvollziehbar belegen. Entscheidend ist stets, worauf sich die Aussage bezieht, welcher Maßstab verwendet wird und für welchen Zeitraum sie gilt.
     

    Fakten statt pauschaler Versprechen: Wie wir Wörter auf unserer Website verstehen

    Eine einzelne Maßnahme erlaubt keine Aussage über die gesamte Umwelt- oder Sozialleistung eines Unternehmens oder der Region. Deshalb betrachten wir Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltschonend“ oder „klimaneutral“ nicht isoliert. Maßgeblich ist die konkrete Information dahinter.

    „Nachhaltig“ und „Umweltschonend“

    Diese Begriffe verwenden wir nicht als allgemeines Qualitätsurteil. Stattdessen soll erkennbar sein, welche Maßnahme gemeint ist. Das kann beispielsweise eine nachvollziehbar beschriebene Anreisemöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, eine dokumentierte Energieeinsparung oder eine konkrete Maßnahme zum Schutz regionaler Lebensräume sein.

     

    „Klimaneutral“ und „CO₂-arm“

    Aussagen zu Treibhausgasemissionen müssen klar abgegrenzt und nachvollziehbar belegt sein. Pauschale Aussagen, die allein auf dem Ausgleich von Emissionen beruhen, verwenden wir nicht. Vermeidung, Reduktion und Ausgleich stellen wir getrennt und verständlich dar.

     

    „Regional“ und „Fair“

    Bei Aussagen zur regionalen Herkunft muss deutlich werden, worauf sie sich beziehen. Herkunft der Rohstoffe, Verarbeitung und Unternehmenssitz sind unterschiedliche Kriterien und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

    Aussagen wie „fair“ benötigen ebenfalls konkrete Kriterien. Dazu können nachvollziehbare Angaben zu Lieferketten, Arbeitsbedingungen, Vergütung oder anerkannten Prüfverfahren gehören.

     

    Zertifikate und Siegel

    Zertifikate, Siegel und Auszeichnungen gelten nur für den geprüften Bereich. Dieser Bezug muss klar erkennbar sein und darf nicht ohne weiteren Nachweis auf weitere Bereiche übertragen werden.

     

    Wie die Allgäu GmbH selbst vorangeht

    Wer von Partnern und Datenlieferanten nachvollziehbare Angaben erwartet, muss auch die eigene Arbeit überprüfbar gestalten. Die Allgäu GmbH entwickelt ihre internen Prozesse deshalb fortlaufend weiter.

    • Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ): Die Allgäu GmbH hat sich als Betrieb im Jahr 2021 gemeinwohlbilanzieren lassen und engagiert sich aktiv in der Regionalgruppe Allgäu.
    • Klimabündnis Allgäu: Im Rahmen des Bündnisses erfasst die Allgäu GmbH ihre betrieblichen Treibhausgasemissionen und arbeitet an deren Reduktion. Aussagen zu Emissionen beziehen sich dabei auf den jeweils definierten Bilanzierungsrahmen und den betrachteten Zeitraum.
    • Nachhaltiges Destinationsmanagement: Als Preisträger im Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusdestinationen“ nutzt die Allgäu GmbH die gewonnenen Erfahrungen, um ökologische und soziale Kriterien im Destinationsmanagement weiterzuentwickeln.
    • Internes Nachhaltigkeitsmanagement: Durch gezielte Projekte, mit Unterstützung durch LEADER, haben wir ein internes Nachhaltigkeitsmanagement etabliert, das Handlungsfelder für die gesamte Region weiterentwickelt.

     

    Verbindliche Vorgaben für Inhalte unserer Partner

    Auf den Portalen der Allgäu GmbH erscheinen neben redaktionellen Beiträgen auch Informationen von Gastgebern, Kommunen, Veranstaltern und Partnerbetrieben. Für diese Inhalte gelten klare Anforderungen.

    1. Eigenverantwortung: Partner und Datenlieferanten sind dafür verantwortlich, dass ihre Angaben sachlich richtig, aktuell und rechtlich zulässig sind. Dies betrifft insbesondere Informationen zu Umweltleistungen,Klimawirkungen, sozialen Eigenschaften, Zertifizierungen und Auszeichnungen.
    2. Belegpflicht: Wer Aussagen zu Umwelt, Klima oder sozialen Aspekten bereitstellt, muss den jeweiligen Bezug verständlich benennen und geeignete Nachweise vorlegen können.
    3. Menschliche Kontrolle und Redaktionsrecht: Zugelieferte Inhalte werden im Rahmen der redaktionellen Bearbeitung geprüft. Die Allgäu GmbH kann unklare, zu weitreichende oder nicht ausreichend belegte Formulierungen anpassen. Sie kann zusätzliche Informationen anfordern oder auf eine Veröffentlichung verzichten, wenn eine Aussage nicht nachvollziehbar eingeordnet werden kann.

     

    Sie haben eine unklare Aussage entdeckt? 

    Helfen Sie uns!

    Sprache, rechtliche Anforderungen und verfügbare Nachweise entwickeln sich weiter. Auch bei sorgfältiger redaktioneller Arbeit kann es vorkommen, dass eine ältere Formulierung zu allgemein ist oder ihr Bezug nicht deutlich genug wird.

    Wer auf den Online-Angeboten der Allgäu GmbH eine Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsaussage entdeckt, die unklar, unvollständig oder nicht ausreichend belegt erscheint, kann sich an die Allgäu GmbH wenden. Wir prüfen den Hinweis redaktionell und passen den Inhalt bei Bedarf an.

    Rechtlicher Rahmen:

    Diese Seite dient der Erläuterung unseres redaktionellen Umgangs mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Richtlinie (EU) 2024/825.