Auch Bergbahnen dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen - Was am 23. April von Vertretern der Allgäuer Tourismuswirtschaft von der Bayerischen Staatsregierung gefordert wurde, wird nun umgesetzt. Wie heute das Kabinett beschloss, soll eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und der Freizeiteinrichtungen erfolgen.
Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie im Außenbereich, wie Biergärten oder Alpen und ab dem 25. Mai Restaurants im Innenbereich Mai öffnen. Am 30. Mai, zum Pfingstwochenende, ist vorgesehen, dass auch wieder das Gastgewerbe öffnen darf, von Hotels über Ferienwohnungen bis hin zu Campingplätzen und Hütten. Mit der Öffnung verbunden sind strenge Hygieneauflagen, unter anderem bleiben Spas und andere Angebote der gemeinschaftlichen Nutzung geschlossen. Nicht nur Gastgeber, auch Gastronomen und Freizeitanbieter unterliegen dabei einem strengen Hygieneschutzkonzept. Das touristische Angebot kann ab dem 30. Mai wieder in vollem Umfang genutzt werden. Dazu gehören die Sehenswürdigkeiten wie Schlösser, die Bergbahnen oder auch die Forggenseeschifffahrt.
„Wir sind erleichtert nun eine verlässliche Perspektive vorliegen zu haben, denn nur so können wir unseren Wiedereinstieg vorantreiben und das Allgäu freut sich als verlässlicher Gastgeber auf die Urlauber“, meint MdL Klaus Holetschek, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Allgäu GmbH.